Bärbel von Grüner
geb. 1952

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg. Referendariat mit Stationen u.a. beim Hanseatischen Oberlandesgericht und beim Familiengericht Hamburg. Rechtsanwältin seit 1981.

Seit 1983 selbständige Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei von Grüner & Koch mit den Schwerpunkten Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht sowie Erb- und Mietrecht. Vortragstätigkeiten zu familienrechtlichen Themen.


Spezialisierungen:

In Folge ständig wachsender Anforderungen aufgrund neuer Gesetze, EU-Auswirkungen und der allgemein steigenden Komplexität der Fälle ist eine fundierte Betreuung der Mandantschaft ohne zusätzliche Spezialisierung nicht in ausreichendem Masse gewährleistet.

1997/1998  Fachanwaltslehrgang Familienrecht
                   (Trennung, Scheidung, Unterhalt)
2005/2006  Fachanwaltslehrgang
                   Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2002    ÖRA-Beraterin und -vorsitzende (Öffentliche Rechts-
                   auskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg)


Mitgliedschaften:

- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
- ARGE Familien- und Erbrecht im DAV
- ARGE Mietrecht & WEG im DAV
- Kommunikationsverein Hamburger Juristen e.V.

| Home |